Double Opt-in


Wer die Zusendung von Newslettern ausdrücklich wünscht, meldet sich dazu eigens an. Die ausdrückliche Anmeldung nennt man Double Opt-in. Sie ist aus rechtlichen Gründen im E-Mail Marketing ein Standardverfahren. Der Empfänger muss sein Einverständnis ausdrücklich bestätigen, was beim einfachen Opt-in nicht gefordert wird.

Meldet sich ein Nutzer im vereinfachten Opt-in-Verfahren an, so ist lediglich die Angabe der Email-Adresse in ein Formular notwendig. Der Empfänger wird daraufhin in einem Verteiler ausgenommen, ohne dass er seine Anmeldung bestätigen muss. Anders beim Double Opt-in-Verfahren: Der Interessent eines Newsletters muss zwar gleichfalls seine Emaildaten in einem Formular eingeben, doch erhält er ein Mail mit einem Link, den er zur ausdrücklichen Bestätigung seiner Anmeldung anklicken muss.

Danach kommt er mit seiner Email-Adresse in die Verteilerliste. Die Double-Opt-in-Prozedur soll davor schützen, dass mit den Anmeldungen von Newslettern Missbrauch seitens Dritter betrieben wird. Der Versender will noch einmal das ausdrückliche Einverständnis des Interessenten einholen. Findet der Link zum Bezugseinverständnis keine Verwendung, so wird er nach einer bestimmten Zeit inaktiv. Die Eintragungen werden gelöscht und auch der Newsletter wird nicht versendet.

Gesetzlich wird das Opt-in-Verfahren nicht gefordert, doch gibt es im Rahmen von Werbemaßnahmen einige sicherheitsrelevante Vorkehrungen, die aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen eingehalten werden müssen. Weiterhin gibt es ein weiteres Verfahren, das sich Confirmed Opt-in nennt, aber keine Verbreitung fand: Nach der Anmeldung mittels der Email-Daten wurden sie in den Verteiler aufgenommen, worüber der Interessent informiert wurde, ebenso über den Vorgang der korrekten Abmeldung. Ein Confirmed Opt-in genügt jedoch nicht verschiedenen formalrechtlichen Vorgaben und kann daher nur im Privatbereich angewendet werden.