Opt-out


Das Einverständnis zum Empfang von Newslettern im E-Mail Marketing wird über die beiden Verfahren "Opt-out" und "Opt-in" eingeholt. Dabei gibt es aber gravierende Unterschiede. Keine ausdrückliche beziehungsweise wiederholte Bestätigung verlangt der Opt-out-Prozess. Ein auf diese Weise eingeholtes Einverständnis kann aber auch von Dritten gegeben werden, so dass der eigentliche Email-Adressat unerwünschte Email-Post erhält.

Diesem wird aber auch ermöglicht, den nicht bestellten Newsletter wieder abzubestellen. Dem Versender, der das Opt-out-Verfahren anwendet, kann aufgrund des leichten Missbrauchs rechtlicher Ärger ins Haus stehen. Die Abmahnung lautet dann auf Betreiben von unerwünschter Werbung.